Es ist der Albtraum vieler Reisender: Man hat sich lange auf den Urlaub mit der ganzen Familie gefreut, alle stehen erwartungsfroh am Flughafen und dann kommt die Information, dass der Flug ausgefallen ist.
Statt an den geplanten Urlaubsort geht es in irgendein Hotel, wo man auf den nächsten möglichen Flug warten muss – im schlimmsten Fall sitzt die ganze Familie am Flughafen fest und muss warten. Manchmal eine ganze Nacht.
Was für Familien im Urlaub ein Albtraum mit hohem psychologischem Stress ist, ist für Dienstreisende ein logistischer Albtraum. Auch wenn heute schon eine Menge Meetings über Zoom & Co funktionieren und beileibe nicht mehr für jede Kommunikation die körperliche Anwesenheit vonnöten ist – manche Aufträge lassen sich nun einmal nur vor Ort erledigen und klären. Dabei lassen sich Flugausfälle leider nicht vorhersagen. Die Gefahr eines Flugausfalls lässt sich noch nicht einmal an einer bestimmten Jahreszeit oder einem Monat festmachen.
Das zeigt das Beispiel des Monats Januar. Im Monat Januar 2019 gab es 3.670 Flugausfälle in Deutschland. Im Januar 2020 – noch bevor die Corona-Pandemie den Flugverkehr weltweit für eine Weile weitgehend lahmlegte – gab es gerade einmal 681 Flugausfälle an den Flughäfen der Bundesrepublik. Das waren immerhin 81 Prozent weniger als im Jahr zuvor.
Ursache für diesen extremen Unterschied war wohl der Umstand, dass es im Januar 2019 in Deutschland eine Menge Schneechaos gab. Im Januar 2020 blieben wir vor diesem Wetterphänomen weitgehend verschont, was sich deutlich in der Statistik niedergeschlagen hat.
Bleibt die Frage, was Sie am besten tun können, wenn es zu einem Flugausfall kommt. Welche Rechte haben Sie als Fluggast dem Reiseveranstalter oder der Airline gegenüber?
Fluggastrechte bei Flugausfall
Kommt es wirklich einmal zu einem Flugausfall, haben Fluggäste eine ganze Reihe von Rechten, die von der EU im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004, der sogenannten Fluggastverordnung, festgelegt wurden.
Schon gewusst?
Bei gut organisierten seriösen Airlines gibt es bzgl. der Fluggastrechte bei einem Flugausfall nur sehr selten Probleme. Die meisten Airlines dieser Art versorgen ihre Passagiere mit Hilfe von zusätzlich eingesetztem Personal am Flughafen und helfen Ihnen bei allen wichtigen Fragen.
Doch gerade Billigairlines und viele Anbieter aus Nicht-EU-Ländern ignorieren die Rechte der Fluggäste gern erst einmal ein Stück weit oder bieten von sich aus weniger an, als Ihnen eigentlich zustehen würde.
Daher ist es wichtig, genau zu wissen, was Ihnen zusteht oder wie Sie am besten zu Ihrem Recht kommen. Versierte Dienstleister helfen Ihnen dabei, sich in dem Dschungel möglicher Ansprüche zurechtzufinden und Ihre Rechte notfalls auch durchzusetzen.
Wichtig ist natürlich auch zu wissen, wann genau die Fluggastverordnung Wirkung entfaltet und so Ansprüche auf die hier festgelegten Entschädigungen und Rechte wirklich begründet werden. Die EU-Fluggastverordnung gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Flug startet in einem Mitgliedsland der EU
- Der Flug startet außerhalb der EU hat aber ein Ziel innerhalb der EU und wurde von einer Fluggesellschaft mit Sitz innerhalb der EU ausgeführt
Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall
Sie planen eine Flugreise ins Ausland und möchten vielleicht eines der 5 schönsten Museen weltweit besuchen. Kommt es in einem solchen Fall wirklich zu einem Flugausfall, haben Sie als Fluggast verschiedene Ansprüche. Diese variieren je nach Situation des Flugausfalls. Unterschieden wird dabei zwischen Sachleistungen und finanziellen Entschädigungsleistungen. Wir möchten Ihnen hier einen ersten groben Überblick über die Rechte aus der Fluggastverordnung verschaffen.
Finanzielle Entschädigungen
Es gibt vier Situationen, in denen eine finanzielle Entschädigung für Sie infrage kommen kann. Diese sind:
- Verspätung am Zielort um mehr als drei Stunden
- Innerhalb von zwei Wochen vor Abflug wird Ihnen mitgeteilt, dass der Flug annulliert werden muss
- Durch die Verspätung – egal wie lange diese in dem Fall ist – verpassen Sie Ihren Anschlussflug
- Sie durften aus einem nicht von Ihnen zu vertretenden Grund nicht mitfliegen
Haben Sie festgestellt, dass Ihre Situation zu einer der oben genannten passt, variiert die Höhe der möglichen Entschädigung je nach geplanter Länge des Fluges. Dabei gelten die folgenden Grenzen:
- Kurzstreckenflüge bis 1.500 km – 250 Euro Entschädigung pro Person
- Mittelstrecke 1.500 – 3.500 km – 400 Euro Entschädigung pro Person
- Langstrecke ab 3.500 km über die Grenzen der EU hinaus – 600 Euro Entschädigung pro Person
Achtung
Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung kann nur dann durchgesetzt werden, wenn die Airline auch für den Flugausfall oder die Verspätung verantwortlich ist. Im Fall von außergewöhnlichen Umständen wie Sturm, Schneechaos oder sehr dichtem Nebel gibt es keine Entschädigung. Gleiches gilt bei Streik oder terroristischen Anschlägen. Dennoch muss die Airline die kompletten Ticketkosten erstatten und darf Sie nicht auf einen Gutschein verweisen oder gar nur einen Teil des Preises auszahlen.
Rechte auf zusätzliche Leistungen
Auch wenn die Airline eine Verspätung nicht zu verantworten hat, haben Sie dennoch das Recht auf einige zusätzliche Leistungen, während Sie warten müssen. Da wäre beispielsweise kostenlose Verpflegung mit Erfrischungsgetränken und Mahlzeiten – natürlich immer im angemessenen Maß im Bezug zur tatsächlichen Wartezeit.
Bei einem möglichen Weiterflug erst am nächsten Tag muss die Airline auch für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Steht kein adäquater Ersatzflug zur Verfügung, haben Sie auch die Möglichkeit, von Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung Gebrauch zu machen. Auf jeden Fall muss eine hinreichende Betreuung am Flughafen verfügbar sein.
Auch wenn das dank des Smartphones heute nicht mehr so wichtig zu sein scheint, muss die Airline es Ihnen zusätzlich ermöglichen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails oder Faxe zu verschicken.
Wie kann ich bei einem Flugausfall eine Entschädigung erhalten?
Viele Airlines haben auf ihrer Internetseite einen Online-Antrag auf entsprechende Entschädigungen. Daneben gibt es die Möglichkeit, per Brief Ansprüche geltend zu machen. Hierzu nutzen Sie am besten die Musterbriefe der Stiftung Warentest und verschicken diese per Einschreiben, damit Sie den Zugang auch nachweisen können. Alternativ bietet auch die „Flugärger-App“ der Verbraucherzentrale NRW Unterstützung bei der Realisierung der eigenen Ansprüche. Wenn das alles nicht hilft, wenden Sie sich am besten an einen Experten wie Myflyright zur weiteren Verfolgung Ihrer Rechte.
Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?
Eine Flugausfall Entschädigung muss innerhalb einer festgesetzten gesetzlichen Frist eingefordert werden. Allerdings ist hier nicht unbedingt Eile geboten. Ab dem Ende des Jahres, in dem der Flugausfall oder die Verspätung lag, haben Sie noch drei Jahre Zeit, Ihren Anspruch anzumelden. Eine Entschädigung für einen Flugausfall aus 2018 kann also bis spätestens 31.12.2021 bei der Airline geltend gemacht werden.
Fazit
Wenn Sie sich gegen einen Urlaub mit dem Auto in Bayern oder einem anderen deutschen Tourismusmagneten entscheiden haben und lieber mit dem Flugzeug vereisen möchten, besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Flugausfall oder einer Verspätung kommen könnte. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für den Flug für eine seriöse europäische Airline entschieden haben. Hier können Sie auf gute Betreuung und vor allem auf eine gesetzesgetreue Abwicklung Ihrer möglichen Ansprüche verlassen. Sollte es doch einmal Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte geben, gibt es von Musterbriefen über die Verbraucherzentralen bis hin zu Experten, die sich auf Fluggastrecht und die Durchsetzung Ihrer Rechte spezialisiert haben, eine Menge Unterstützung, die Sie nutzen können.