Die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause ist sehr sinnvoll, sobald ältere oder pflegebedürftige Menschen dauerhaft Unterstützung benötigen. Denn viele Betroffene möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Gleichzeitig suchen Angehörige nach einer zuverlässigen Entlastung im Alltag. Mit Betreuungskräften aus osteuropäischen Ländern lässt diese Betreuung bezahlbar organisieren – vor allem, sofern die Förderung gezielt genutzt wird.
Was unter 24-Stunden-Betreuung zu verstehen ist
Bei einer 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. In der Regel kommt sie aus Ländern wie Polen, Rumänien oder Bulgarien. Die Tätigkeit umfasst meist die Grundpflege, Hilfe im Haushalt, Begleitung im Alltag und Unterstützung bei der Mobilität. Auch Gespräche und gemeinsame Aktivitäten gehören oft dazu.
Die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft durchgehend im Einsatz ist. Es handelt sich um eine Bereitschaft im Haushalt, bei der gesetzliche Pausen- und Ruhezeiten berücksichtigt werden. Die Anwesenheit der Betreuungskraft sorgt jedoch für ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit.
Kosten und Förderung
Die monatlichen Kosten der 24-Stunden-Betreuung liegen je nach Anbieter, Betreuungsumfang und Sprachkenntnissen der Kraft zwischen 2.300 und 3.000 Euro. Dieser Betrag lässt sich durch verschiedene staatliche Leistungen reduzieren.
Pflegegeld bei häuslicher Versorgung
Pflegegeld wird gezahlt, sobald eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 zu Hause betreut wird. Es handelt sich um eine monatliche Geldleistung, die frei verwendet werden kann – also auch zur teilweisen Finanzierung einer Betreuungskraft.
Beispielhafte Pflegegeldbeträge im Jahr 2025
- Pflegegrad 2: 332 €
- Pflegegrad 3: 573 €
- Pflegegrad 4: 765 €
- Pflegegrad 5: 947 €
Das Pflegegeld wird direkt an die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Person ausgezahlt. In Kombination mit anderen Mitteln lässt sich damit ein Teil der Betreuungskosten decken.
Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson
Falls die reguläre Pflegeperson – etwa ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt, kann die Pflegekasse eine sogenannte Verhinderungspflege gewähren. Diese Leistung steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Pro Jahr sind dies maximal 1.612 Euro. Wird die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann dieser Betrag um weitere 806 Euro erhöht werden. Die maximale Förderung liegt dann bei 2.418 Euro jährlich. Verhinderungspflege kann beispielsweise genutzt werden, falls eine Betreuungskraft übergangsweise einspringt – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder während Urlaubszeiten.
Steuerliche Entlastungen
Bestimmte Ausgaben für die häusliche Betreuung lassen sich steuerlich absetzen. Möglich ist das entweder als haushaltsnahe Dienstleistung oder im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen.
Wer eine Betreuungskraft legal beschäftigt und die Kosten per Überweisung zahlt, kann bis zu 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 20.000 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 4.000 Euro.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit weitere Betreuungskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG geltend zu machen. Dabei spielen Einkommen und zumutbare Eigenbelastung eine Rolle. Dringend empfehlenswert ist hier das Gespräch mit dem Steuerberater.
Bedeutung des Pflegegrads für die Förderung
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Aber auch bei niedrigeren Pflegegraden lässt sich durch Kombination verschiedener Förderungen ein erheblicher Teil der monatlichen Betreuungskosten abdecken. Wird das Pflegegeld mit der Verhinderungspflege und steuerlichen Erleichterungen kombiniert, kann dies die Betreuung spürbar entlasten.
In vielen Fällen übernehmen Angehörige bestimmte Aufgaben selbst, während die Betreuungskraft die kontinuierliche Begleitung sicherstellt. Dieses Zusammenspiel ermöglicht eine individuell abgestimmte Pflege, ohne dass eine stationäre Unterbringung notwendig wird.
Sprachkenntnisse und Qualifikation der Betreuungskraft
Die Verständigung im Alltag ist ein wesentlicher Faktor für das Gelingen der Betreuung. Gute Deutschkenntnisse erleichtern nicht nur den Kontakt zur betreuten Person, sondern auch die Kommunikation mit Angehörigen, Ärzten und Pflegediensten. Je nach Anbieter lassen sich Sprachkenntnisse vorab einordnen – häufig in den Stufen A1 bis B2 nach dem europäischen Referenzrahmen.
Darüber hinaus gibt es Betreuungskräfte mit zusätzlicher Qualifikation, etwa mit einer pflegerischen Ausbildung oder Erfahrung im Umgang mit bestimmten Krankheitsbildern wie Demenz. Dies kann bei der Auswahl hilfreich sein, falls der Unterstützungsbedarf spezieller ist.
Verträge und rechtliche Absicherung
Vor Beginn der Betreuung sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Darin enthalten sind die Aufgaben der Betreuungskraft, Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaubsvertretung, Unterkunft und Verpflegung sowie zur Bezahlung. Eine transparente Vereinbarung schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Empfehlenswert ist es, auf eine Vermittlungsagentur zurückzugreifen, die nach dem Entsendemodell arbeitet. Dabei bleibt die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert. Die sogenannte A1-Bescheinigung dient als Nachweis für eine legale Tätigkeit in Deutschland.
Was tun bei Ausfall oder Problemen?
Auch bei guter Planung kann es zu kurzfristigen Ausfällen kommen – etwa durch Krankheit oder familiäre Verpflichtungen der Betreuungskraft. Seriöse Vermittlungsagenturen bieten in solchen Fällen eine Ersatzkraft an oder überbrücken die Zeit durch kurzfristige Unterstützung. Es lohnt sich, vorab zu klären, wie schnell eine neue Kraft gestellt werden kann.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ergänzend auf ambulante Pflegedienste oder Nachbarschaftshilfe zurückzugreifen, um die Betreuung auch in schwierigen Situationen sicherzustellen.
Fazit
Die 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte bietet eine Möglichkeit, Pflege im eigenen Zuhause zu organisieren. Mithilfe von Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlichen Vorteilen lässt sich ein Teil der Kosten kompensieren.
Gute Sprachkenntnisse, transparente Verträge und eine rechtssichere Vermittlung sind dabei zentrale Voraussetzungen. Wer frühzeitig plant und alle Fördermöglichkeiten prüft, schafft eine verlässliche Betreuungsstruktur – im Sinne der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen.