<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Steuer Archive - blooom</title>
	<atom:link href="https://blooom.de/tag/steuer/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://blooom.de/tag/steuer/</link>
	<description>Dein Magazin für den Alltag</description>
	<lastBuildDate>Wed, 21 Jan 2026 08:42:40 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://blooom.de/wp-content/uploads/2021/04/cropped-blooomfav-32x32.png</url>
	<title>Steuer Archive - blooom</title>
	<link>https://blooom.de/tag/steuer/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Digital Bezahlen – Möglichkeiten im Überblick</title>
		<link>https://blooom.de/digital-bezahlen-ueberblick/</link>
					<comments>https://blooom.de/digital-bezahlen-ueberblick/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hajo Simons]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2026 08:42:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Smartphone]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://blooom.de/?p=1267</guid>

					<description><![CDATA[<p>Digitales Bezahlen ist in unserem Alltag angekommen. Was das beim Online-Shopping und beim stationären Einkauf bedeutet > >>ein Überblick.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blooom.de/digital-bezahlen-ueberblick/">Digital Bezahlen – Möglichkeiten im Überblick</a> erschien zuerst auf <a href="https://blooom.de">blooom</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Welt wird zunehmend digital. Auch beim Zahlungsverkehr ist Digitalisierung längst im Alltag angekommen. Waren die Menschen in Deutschland vor einigen Jahren eher zurückhaltend bei <a href="https://www.goparto.com/artikel/digitales-bezahlen-in-deutschland-der-wandel-vom-bargeld-zur-digitalen-zahlung" target="_blank" rel="noopener">Kartenzahlungen und dem Verzicht auf Bargeld</a>, so sind bargeldlose Zahlungen seit der Covid-9-Pandemie stetig und deutlich gestiegen.</p>
<h2>Mobile Payment: Technologien und Einsatzmöglichkeiten</h2>
<p>Beim sogenannten <strong>Mobile Payment</strong> nutzen wir mobile Endgeräte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Mobile Bankgeschäfte dominieren mittlerweile den modernen Zahlungsverkehr.</p>
<p>Smartphones, Smartwatches und andere <strong>Wearables wie Ringe</strong> ermöglichen nicht nur das Bezahlen im stationären Handel. Auch im E-Commerce oder im öffentlichen (Nah)Verkehr können Zahlungsvorgänge schnell und vor allem kontaktlos vorgenommen werden.</p>
<p>Dabei kommt die sogenannte <strong>Near Field Communication (NFC)</strong> zum Einsatz – eine Technik, die zuerst von Karten im kontaktlosen Zahlungsverkehr genutzt wurde. Auch QR-Codes und <strong>tokenisierte Kartendaten</strong> werden von manchen Anbietern verwendet.</p>
<p>Insgesamt sind die Erwartungen der Konsumenten an die angebotenen Bezahlsysteme von stationären Händlern und <a href="https://blooom.de/sicher-online-shoppen/" target="_blank" rel="noopener">Online-Shops</a> in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. So sollen Bezahlvorgänge idealerweise nahtlos in Apps, Identitätsdienste oder Loyalitätsprogramme wie Payback, Lidl-Plus-App, Edeka-App, Müller-App oder vergleichbare Anwendungen integriert sein.</p>
<h3>Mobile Wallets und Smartphone-Zahlungen</h3>
<p><strong>Mobile Wallets</strong> bieten unterschiedliche Möglichkeiten zum Bezahlen. Zum einen können sie aufgeladen und als separate Konten genutzt werden. Zahlt man im Online-Shop oder im stationären Handel mit dem mobilen Wallet, wird dann zunächst das <strong>Guthaben verbraucht</strong>. Erst nachdem der Kontostand auf dem Mobile-Wallet bei null Euro angekommen ist, werden die dort hinterlegten Konten oder Kreditkarten belastet.</p>
<p>Um den Zahlvorgang im Online-Handel abzuschließen, ist das einmalige Einloggen in das Wallet erforderlich. Im stationären Handel wird in der Regel in einer App ein Token oder ein QR-Code erzeugt, der an der Kasse gescannt und für die Zahlung verwendet werden kann.</p>
<p>Smartphones eignen sich als mobile Endgeräte hervorragend für die <strong>Zahlung mit Mobile Wallets</strong>. Denn sie bieten neben der NFC-Technologie auch <strong>biometrische Authentifizierungen</strong> als Sicherheitsmechanismus, sodass diese Zahlungsarten nach aktuellem Stand der Technik vergleichsweise sicher sind.</p>
<p>Händlern bieten Mobile Wallets zusätzliche Umsatzmöglichkeiten dank  personalisierter Angebote. Auch die automatische Erstellung und Speicherung von Belegen kann zu einer persönlicheren Verbindung zwischen Händler und Kunden führen. Händler können auf diese Weise das Nutzerverhalten der eigenen Kunden noch besser kennenlernen.</p>
<h2>Kreditkarten im digitalen Zahlungsverkehr</h2>
<p>Es gibt <a href="https://www.faz.net/aktuell/finanzen/wer-braucht-eine-kreditkarte-19917426.html" target="_blank" rel="noopener">in Deutschland mehr als 30 Millionen Kreditkarten</a>. Dank unterschiedlicher <a href="https://blooom.de/kreditkarten-varianten/" target="_blank" rel="noopener">Varianten</a> findet nahezu jeder Verbraucher <a href="https://www.kreditkartenfibel.de/" target="_blank" rel="noopener">im breiten Angebot der Kreditkartenunternehmen</a> jenes „Kärtchen“, das zu ihm passt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Digitale Nutzung von Kreditkarten</h3>
<p>Viele Kartenunternehmen haben inzwischen auch Online-Versionen ihrer Produkte im Portfolio. Diese digitalen Karten werden auf dem Handy, der Smartwatch oder einem Wearable gespeichert und können dann über die <strong>NFC-Technologie</strong> zum Zahlen genutzt werden.</p>
<p>Das Handy muss dann mit aktivierter Karte nur auf den jeweiligen <strong>Bezahl-Terminal</strong> gelegt werden und die Zahlung die Daten der virtuellen Kreditkarte können ausgelesen werden. Alternativ gibt es nach wie vor die Kreditkarten in <strong>klassischer Plastikform</strong>. Manchmal kann ein Kunde über einen Vertrag beide Varianten erhalten und hat die Wahl, ob er die digitale Karte auf dem Handy speichern oder die physische Karte im Geldbeutel mitführen möchte. Auch eine <strong>parallele Nutzung</strong> ist oft möglich.</p>
<p>Alternativ können Kreditkarten – egal ob in einer digitalen oder einer analogen Variante – als Zahlungsmethode in Apps und Wallets hinterlegt werden. So kann praktisch jede <strong>physische Kreditkarte in ein digitales Zahlungsmittel</strong> umgewandelt werden.</p>
<h2>Online-Zahlungsmethoden</h2>
<p><a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Online-Banking-Online-Shopping-und-mobil-bezahlen/Online-Shopping/Bezahlen-im-Internet/bezahlen-im-internet_node.html" target="_blank" rel="noopener">Digitale Zahlungsmethoden können insbesondere  im Online-Handel</a> viele Vorteile haben. Inzwischen gehören sie zu den am häufigsten genutzten Bezahlverfahren beim Webshopping. Während Verbraucher früher viele Dinge „auf Rechnung“ gekauft haben, sind <strong>Online-Zahlungsmethoden</strong> heute häufig erste Wahl.</p>
<p>Das hat Vorteile für Händler und Nutzer. Händler können beispielsweise sofort über das Geld aus einer Transaktion verfügen. Das Ausfallrisiko, das bei einem Kauf auf Rechnung immer vorhanden ist, wird dadurch erheblich reduziert bzw. auf den Anbieter des Onlinezahlungsmittels geschoben. Online-Zahlungsdienstleister wie <strong>Klarna oder PayPal</strong> gehen in Vorleistung und buchen den Kaufpreis im Nachgang von den dort hinterlegten Zahlungsmitteln ab.</p>
<p>Durch immer bessere Sicherheitsstandards im Bezahlvorgang und die zusätzliche Sicherung, dass sich Kunden im Bezahlvorgang beim Dienstleister mit Passwort und oft mit zusätzlicher Authentifizierung anmelden müssen, ist das Vertrauen in diese Zahlungsmöglichkeiten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.</p>
<h2>Kontaktlose Kartenzahlung</h2>
<p>Sie begann als reine <strong>Komfortfunktion für kleine Beträge</strong>, die ohne großen Aufwand kontaktlos bezahlt werden konnten. Heute gehört diese Zahlungsart weltweit zu den am häufigsten genutzten Methoden im stationären Handel.</p>
<p>Die inzwischen weite Verbreitung der dafür notwendigen <strong>NFC-fähigen Zahlungsterminals</strong> sowie die im Vergleich deutlich höhere Transaktionslimits waren wichtige Bausteine für den Erfolg der kontaktlosen Kartenzahlung.</p>
<p>Dass auch diese Methode nicht ohne zusätzliche Sicherungsmechanismen wie eine <strong>Pin-Eingabe</strong> ab einem bestimmten Betrag oder eine immer mal wieder zufällig eingeforderte Nutzung des Chiplesers auskommt, sorgt bei Verbraucher für Vertrauen.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Egal ob beim Einkaufsbummel in <a href="https://blooom.de/sehenswuerdigkeiten-paris/" target="_blank" rel="noopener">Paris</a>, in der Strandbar in Italien oder im Sommerschlussverkauf in der heimischen Fußgängerzone – <strong>digitale Zahlungsmethoden</strong> sind auch aus dem Einkaufsverhalten der Verbraucher im stationären Handel nicht mehr wegzudenken. Am meisten genutzt werden sie aber nach wie vor im Online-Handel.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blooom.de/digital-bezahlen-ueberblick/">Digital Bezahlen – Möglichkeiten im Überblick</a> erschien zuerst auf <a href="https://blooom.de">blooom</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://blooom.de/digital-bezahlen-ueberblick/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kündigung durch Arbeitgeber – was ist nun zu tun?</title>
		<link>https://blooom.de/kuendigung-arbeitgeber/</link>
					<comments>https://blooom.de/kuendigung-arbeitgeber/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hajo Simons]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Aug 2025 14:51:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Fitness]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://blooom.de/?p=1162</guid>

					<description><![CDATA[<p>Selbst Arbeitnehmer, die in besser bezahlten Berufen in Deutschland arbeiten, sind heute nicht mehr vor einer plötzlichen Kündigung sicher.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blooom.de/kuendigung-arbeitgeber/">Kündigung durch Arbeitgeber – was ist nun zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blooom.de">blooom</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Arbeitsmarkt ist verzwickt wie schon lange nicht mehr. Auf der einen Seite herrscht in vielen Bereichen ein massiver <strong>Fachkräftemangel</strong>. Auf der anderen Seite stehen viele Unternehmen vor der Problematik, dass sie aufgrund ausbleibender Aufträge und mangelnder Perspektiven <strong>Mitarbeiter entlassen</strong> müssen.</p>
<p>Selbst Arbeitnehmer, die in <a href="https://blooom.de/bestbezahlte-berufe-deutschland/" target="_blank" rel="noopener">besser bezahlten Berufen in Deutschland</a> arbeiten, sind heute nicht mehr vor einer plötzlichen Kündigung sicher. Sobald Sie von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden, sollten Sie die <strong>Kündigung</strong> auf jeden Fall erst einmal auf ihre <strong>Rechtmäßigkeit</strong> prüfen. Falls Sie der Ansicht sind, dass die <strong>Kündigung rechtswidrig</strong> erfolgt ist, gibt es die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wir beleuchten im folgenden Artikel die wichtigsten Fakten.</p>
<h2>Arten der Kündigung</h2>
<p>Es gibt unterschiedliche Arten der <strong>Kündigung eines Arbeitsverhältnisses</strong> durch den Arbeitgeber. Die Wahl der richtigen Kündigungsform hängt von den Umständen und den gesetzlichen Vorgaben ab. <u>Folgende Arten der Kündigung sind zu unterscheiden:</u></p>
<h3>Ordentliche Kündigung</h3>
<p>Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Vertragsbeendigung. Sie erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten <strong>Kündigungsfristen</strong> und ist für beide Vertragsparteien vorgesehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis regulär beenden, sofern keine besonderen Schutzbestimmungen greifen.</p>
<p>Die <a href="https://www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/beendigung-von-arbeitsverhaeltnissen/gesetzliche-kuendigungsfristen-1671708" target="_blank" rel="noopener">gesetzlich geregelte Kündigungsfrist</a> beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um die <strong>Mindestkündigungsfrist</strong> handelt, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist. In den meisten Berufen gelten eigene Tarifverträge, die wiederum eine – in der Regel längere – Kündigungsfrist festlegen.</p>
<h3>Außerordentliche (fristlose) Kündigung</h3>
<p>Eine <strong>außerordentliche oder fristlose Kündigung</strong> ist meist das letzte Mittel, sobald schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich machen. Sie kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, sofern ein Fortbestehen des Vertrags unzumutbar erscheint.</p>
<p>Hierzu müssen gravierende Verstöße wie etwa Diebstahl, massive Pflichtverletzungen oder <strong>Vertrauensbruch</strong> nachgewiesen werden. Diese Verletzungen der Pflichten müssen belegbar sein, und es muss ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Pflichtverletzung vorliegen. Falls Sie eine <strong>Pflichtverletzung</strong> begangen haben, die dem Arbeitgeber bereits seit drei Monaten bekannt ist, kann in der Regel keine außerordentliche Kündigung mehr ausgesprochen werden.</p>
<h3>Änderungskündigung</h3>
<p>Die <strong>Änderungskündigung</strong> ist eine spezielle Kündigungsform, bei der zwar das bestehende Arbeitsverhältnis beendet wird, jedoch gleichzeitig ein neues, verändertes Vertragsangebot gemacht wird. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen anzupassen – etwa hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitsortes oder der Vergütung. Beschäftigte können das Angebot annehmen oder ablehnen; bei Ablehnung endet das Arbeitsverhältnis regulär.</p>
<p>Diese Variante wird gern gewählt, sobald ein Arbeitgeber aufgrund fehlender Aufträge seine Mitarbeiter vorerst in <strong>Teilzeit</strong> weiterbeschäftigen möchte, damit nicht sofort eine komplette Kündigung erfolgen muss. Ihr Vorteil als Arbeitnehmer ist, dass Sie zumindest noch ein <strong>teilweises Einkommen</strong> sicher haben und aus dieser Position heraus eine neue Beschäftigung suchen können.</p>
<h2>Kündigungsgründe</h2>
<p>Eine Kündigung muss rechtssicher begründet werden können. Im Fall einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> ist das sehr schwierig und funktioniert nur bei einem gravierenden Fehlverhalten einer der beiden Parteien. Doch auch eine ordentliche Kündigung kann nicht ohne weiteres ausgesprochen werden. <u>Hier muss einer der folgenden Kündigungsgründe vorliegen:</u></p>
<h3>Betriebsbedingt</h3>
<p><strong>Betriebsbedingte Kündigungen</strong> erfolgen aufgrund wirtschaftlicher oder struktureller Veränderungen im Unternehmen. Diese können beispielsweise bei <strong>Umsatzrückgang, Standortschließung oder Umstrukturierungen</strong> notwendig werden. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine Weiterbeschäftigung möglich ist und den Mitarbeitenden, die gekündigt wurden, eine sogenannte <strong>Sozialauswahl</strong> getroffen wurde.</p>
<h3>Personenbedingt</h3>
<p><strong>Personenbedingte Kündigungen</strong> sind auf Gründe zurückzuführen, die in der Person der Arbeitnehmer liegen, ohne dass ein Verschulden vorliegt. Typische Beispiele sind langanhaltende Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis oder der dauerhafte Wegfall von notwendigen Fähigkeiten. Hier ist eine sorgfältige Prüfung der Umstände und Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung vorgeschrieben.</p>
<p>Gerade in Fällen von personenbedingten Kündigungen unterlaufen Arbeitgebern oft rechtliche Fehler. Deshalb besteht etwa bei einer <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/kuendigung-wegen-krankheit" target="_blank" rel="noopener">Kündigung wegen Krankheit oft die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln</a> – zuweilen auch im <strong>außergerichtlichen Einigungsverfahren</strong>. Hierzu ist allerdings oft rechtliche Beratung erforderlich.</p>
<h3>Verhaltensbedingt</h3>
<p><strong>Verhaltensbedingte Kündigungen</strong> basieren auf dem Fehlverhalten der Beschäftigten. Sie setzen voraus, dass gegen arbeitsvertragliche Pflichten wiederholt und trotz <strong>Abmahnung</strong> verstoßen wurde. Beispiele sind unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder grobe Verstöße gegen betriebliche Regeln.</p>
<p>Die Verstöße sind in der Regel nicht so gravierend, dass sie zu einer außerordentlichen Kündigung führen könnten. Sie werden vonseiten des Arbeitnehmenden allerdings auch nach <strong>erfolgter Abmahnung</strong> nicht abgestellt und können deshalb zur Kündigung führen.</p>
<h2>Erste Schritte nach der Kündigung</h2>
<p>Nach Erhalt einer Kündigung ist es wichtig, besonnen zu handeln und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen. <u>Folgende Maßnahmen bieten Orientierung:</u></p>
<h3>Kündigung auf Form und Frist prüfen</h3>
<p>Unmittelbar nach Erhalt der Kündigung sollte geprüft werden, ob sie formell korrekt sowie <strong>fristgerecht</strong> ausgesprochen wurde. Wichtige Aspekte sind die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html" target="_blank" rel="noopener">Schriftform</a>, die Einhaltung der Kündigungsfrist und die ordnungsgemäße Zustellung. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen und Fristen für eventuelle <strong>Widersprüche</strong> zu beachten. Eine gründliche Überprüfung schützt vor Nachteilen und sorgt dafür, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben.</p>
<h3>Fristen einhalten</h3>
<p>Falls Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie auch daran denken, dass Sie Ihren Lebensunterhalt weiterhin sicherstellen müssen. Im ersten Schritt haben Sie nach einer Kündigung einen Anspruch auf <strong>Arbeitslosengeld I (ALG I)</strong> nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III).</p>
<p>Damit Sie diesen Anspruch ohne Eintritt einer <strong>Sperrzeit</strong> wegen verspäteter Meldung schnell durchsetzen können, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der <strong>Agentur für Arbeit arbeitslos melden</strong>.</p>
<h3>Wichtige Unterlagen zusammenstellen</h3>
<p>Sowohl für den Anspruch auf ALG I als auch für die Einleitung möglicher rechtlicher Schritte gegen die Kündigung brauchen Sie mehrere Unterlagen. Ihr <strong>Arbeitsvertrag</strong>, die Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate sowie die Kündigung sind erst einmal die wichtigsten Dokumente. Sofern Sie im Lauf der Zeit eine Abmahnung erhalten haben und die Kündigung personenbezogen erfolgt ist, kann auch die Abmahnung wichtig werden.</p>
<h3>Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen (optional)</h3>
<p>Sie können die Kündigung nicht nachvollziehen und hatten zu Ihrem Arbeitgeber eigentlich immer ein gutes Verhältnis? Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten oder in kleineren Unternehmen den Arbeitgeber direkt an und bitten Sie um ein <strong>klärendes Gespräch</strong>. Achten Sie nur darauf, in einem solchen Gespräch keine Zugeständnisse zu machen und auf keinen Fall ein Fehlverhalten einzugestehen, das Sie nicht oder nicht bewusst begangen haben.</p>
<h2>Rechtliche Optionen und Schutzmöglichkeiten</h2>
<p>Falls ein klärendes Gespräch nichts bringt und Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ausgesprochene <strong>Beendigung des Arbeitsverhältnisses</strong> auf seine Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Grundsätzlich empfiehlt es sich für eine eingehende und rechtssichere Prüfung einen <strong>Fachanwalt</strong> zu beauftragen.</p>
<h3>Kündigungsschutz prüfen</h3>
<p>Der <strong>Kündigungsschutz</strong> kann von Faktoren wie der Betriebsgröße oder der Dauer der Beschäftigung abhängen. Ein Fachanwalt kann Ihnen hier problemlos erläutern, welche Grundlagen in Ihrer Branche und in Ihrem Fall zum Tragen kommen.</p>
<h3>Sonderkündigungsschutz</h3>
<p><u>Es gibt Personenkreise, die einen Sonderkündigungsschutz genießen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise:</u></p>
<ul>
<li>Schwangere</li>
<li>Menschen mit einer Schwerbehinderung</li>
<li>Mitarbeitende in Elternzeit</li>
<li>Mitglieder einer Personalvertretung (Betriebsrat, Personalrat etc.)</li>
</ul>
<p>Bei Schwangeren beispielsweise müssen vor Aussprechen der Kündigung noch weitere Stellen angehört werden. Hierzu ist eine <strong>Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörde</strong> erforderlich. Ist eine solche Anhörung ausgeblieben, kann die Kündigung erfolgreich angefochten werden.</p>
<h3>Kündigungsschutzklage</h3>
<p>Sofern Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte mit der Kündigung verletzt werden, können Sie eine <strong>Kündigungsschutzklage</strong> einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Es handelt sich dabei um eine <strong>Ausschlussfrist</strong>. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Frist eine weitere Prüfung der Klage nicht mehr erfolgt, selbst falls die Klage offenkundig rechtswidrig erfolgt ist.</p>
<h3>Rechtsberatung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht</h3>
<p>In Deutschland gibt es für Klagen vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz keinen Anwaltszwang. Trotzdem ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt zurate zu ziehen, da die Rechtsmaterie sehr komplex ist.</p>
<h2>Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche gibt es?</h2>
<h3>Abfindung – Anspruch oder Verhandlungssache?</h3>
<p>Auf eine <strong>Abfindung haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch</strong>. Sofern es keine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung zu einer Abfindung gibt, ist diese letztlich reine Verhandlungssache. Doch gerade in Fällen einer <strong>rechtswidrigen Kündigung</strong>, die der Arbeitgeber unbedingt aufrechterhalten möchte, besteht oft die Möglichkeit, in einer außergerichtlichen Klärung eine Abfindung in akzeptabler Höhe auszuhandeln.</p>
<h3>Resturlaub, Überstunden, Zeitguthaben</h3>
<p>Ansprüche auf <strong>Resturlaub, aus Überstunden oder Zeitguthaben</strong> können vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Kann kein kompletter Ausgleich mehr erfolgen, besteht ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.</p>
<h3>Arbeitszeugnis einfordern und prüfen</h3>
<p>Fordern Sie ein <strong>Arbeitszeugnis</strong> an und lassen Sie dieses von einem Fachanwalt prüfen. Auch gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis können Sie im Nachgang klagen. Ein gutes Arbeitszeugnis kann Ihre Chancen, eine neue Stelle zu bekommen, deutlich erhöhen.</p>
<h3>Freistellung – bezahlt oder unbezahlt?</h3>
<p>In der Regel wird eine <strong>Freistellung nach einer Kündigung</strong> bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt. Eine unbezahlte Freistellung müsste entsprechend vereinbart werden. Sie kommt vor allem bei einer personenbedingten Kündigung infrage.</p>
<h2>Unsere Empfehlungen im Überblick</h2>
<ul>
<li>Bleiben Sie nicht passiv – prüfen Sie aktiv die Rechtmäßigkeit der Kündigung</li>
<li>Achten Sie auf die wichtigsten Fristen wie die 3-Tages-Frist für die Arbeitslosmeldung oder die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage</li>
<li>Sichern Sie sich rechtlich ab, indem Sie einen Fachanwalt zurate ziehen.</li>
</ul>
<p>Eine Kündigung ist bei Ihnen nicht in Sicht? Das ist gut. Dennoch sollten Sie vorsorgen. Finanziell mit einer <a href="https://blooom.de/das-kleine-1x1-der-geldanlage-welche-anlageoptionen-habe-ich/" target="_blank" rel="noopener">klugen Geldanlage</a> oder beruflich, indem Sie die Augen auf dem Arbeitsmarkt offen halten und jede Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung nutzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong><u>Anmerkung der Redaktion:</u></strong></em> Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blooom.de/kuendigung-arbeitgeber/">Kündigung durch Arbeitgeber – was ist nun zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blooom.de">blooom</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://blooom.de/kuendigung-arbeitgeber/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lohnsteuererklärung – Was gehört zu den Werbungskosten?</title>
		<link>https://blooom.de/lohnsteuererklaerung-werbungskosten/</link>
					<comments>https://blooom.de/lohnsteuererklaerung-werbungskosten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Hajo Simons]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 May 2025 15:23:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://blooom.de/?p=1092</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Lohnsteuererklärung ist eine gute Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurückzuerhalten. Lukrativ sind die Werbungskosten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blooom.de/lohnsteuererklaerung-werbungskosten/">Lohnsteuererklärung – Was gehört zu den Werbungskosten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blooom.de">blooom</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnsteuererklärung ist eine gute Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurückzuerhalten. Viele Arbeitnehmer scheuen allerdings die Mühe, die mit einer <strong>Lohnsteuererklärung</strong> verbunden ist.</p>
<p>Dabei kann sich der Aufwand durchaus lohnen. Von den 14,9 Millionen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2020 eine Steuererklärung eingereicht haben, haben immerhin 12,6 Millionen Steuerzahler eine Erstattung erhalten.</p>
<p>Diese lag nach Angaben des <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html" target="_blank" rel="noopener">Statistischen Bundesamtes</a> bei <strong>durchschnittlich 1.063 Euro</strong>. Die Tendenz der Menschen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, ist steigend. Dennoch lassen sich noch immer viele Steuerpflichtige mögliche Steuererstattungen durch die Lappen gehen. Einfach, weil sie keine (freiwillige) Lohnsteuererklärung abgeben. So sparte der Staat im Jahr 2021 <a href="https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzamt-verzicht-auf-steuererklaerung-bringt-dem-fiskus-eine-milliarde-euro/27857562.html" target="_blank" rel="noopener">laut dem Handelsblatt rund 1 Milliarde Euro</a>, die Steuerzahlern zugestanden hätten, die keine Lohnsteuererklärungen abgegeben hatten.</p>
<p>Neben anderen abzugsfähigen Kosten wie <strong>Handwerkerrechnungen</strong> oder – unter gewissen Umständen – auch Beiträgen zur <a href="https://blooom.de/moeglichkeiten-der-privaten-altersvorsorge-die-besten-tipps/" target="_blank" rel="noopener">privaten Altersvorsorge</a> sind es gerade die <strong>Werbungskosten</strong>, die den größten Teil der zustehenden Rückerstattungen ausmachen. <u>Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel, was Werbungskosten sind und warum sich die Steuererklärung auch für Sie lohnen könnte.</u></p>
<h2>Was sind Werbungskosten?</h2>
<p>Werbungskosten sind Ausgaben, die Ihnen durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen und die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Diese Kosten mindern Ihr <strong>zu versteuerndes Einkommen</strong> und damit die Steuerlast.</p>
<p>Das deutsche Einkommensteuergesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html" target="_blank" rel="noopener">EStG</a>) definiert Werbungskosten in § 9 Abs. 1 EStG als <em>„Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“.</em> Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche typischen Werbungskosten viele Arbeitnehmer haben und wie diese in Ihrer <a href="https://www.stotax.de/blog/was-ist-ein-lohnsteuerjahresausgleich-alle-infos/" target="_blank" rel="noopener">Erklärung für den Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt</a> werden können.</p>
<h2>Typische Werbungskosten im Überblick</h2>
<h3>Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale)</h3>
<p>Fahrtkosten, die Ihnen für den <strong>Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte</strong> entstehen, können Sie als Werbungskosten geltend machen. Hier greift die sogenannte Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG), die pro Kilometer pauschal 0,30 Euro beträgt. Berücksichtigt wird dabei nur die einfache Entfernung – also nur eine Strecke. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro. Diese Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Wichtig: Laut des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 sollen es ab 2026 generell 38 Cent Pendlerpauschale je einfachen Kilometer sein.</p>
<h3>Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Fachliteratur)</h3>
<p><strong>Arbeitsmittel</strong> sind Gegenstände und Materialien, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Hierzu zählen beispielsweise <strong>Computer, Software, Büromaterialien oder Fachliteratur</strong>. Kosten bis zu 800 Euro netto (952 Euro brutto) können Sie im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Höhere Beträge müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.</p>
<p>Wer im Homeoffice arbeiten kann und dafür vom Arbeitgeber <a href="https://blooom.de/homeoffice-bueromoebel/" target="_blank" rel="noopener">keine Büromöbel</a> und keine EDV-Ausstattung gestellt bekommt, kann diese Dinge ebenfalls als Werbungskosten geltend machen.</p>
<h3>Fort- und Weiterbildungskosten</h3>
<p>Kosten für <strong>berufliche Fort- und Weiterbildungen</strong> wie Kursgebühren, Fachliteratur und Reisekosten können ebenfalls als Werbungskosten angerechnet werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Dies gilt auch für Umschulungen, sofern diese der Sicherung oder Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation dienen.</p>
<p>Bei den Reisekosten für Fortbildungen gilt die Regelung der Anrechnung der einfachen Fahrt nicht. Wenn Sie also an einer <strong>Fortbildung</strong> teilnehmen und dafür eine längere Fahrtstrecke zurücklegen müssen, wird für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro berücksichtigt. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Arbeitgeber keine Fahrtkosten erstattet.</p>
<h3>Reisekosten bei beruflich veranlassten Fahrten</h3>
<p>Reisekosten umfassen Fahrtkosten, <strong>Verpflegungsmehraufwand</strong> und Übernachtungskosten, die Ihnen bei beruflich veranlassten Reisen entstehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG). Für Verpflegungsmehraufwendungen gelten Pauschalen: 14 Euro für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden und 28 Euro für Abwesenheiten von 24 Stunden.</p>
<p>Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie eine <strong>Tagung besuchen</strong>, auf einer Messe im Einsatz sind oder regelmäßig anderweitig außerhalb des Firmensitzes unterwegs sind. Handwerker auf der Baustelle können diese Kosten ebenso geltend machen wie Angestellte, die regelmäßig an <strong>beruflichen Veranstaltungen</strong> außerhalb ihres eigentlichen Arbeitsplatzes teilnehmen. Auch hier gilt, dass jeder gefahrene Kilometer berücksichtigt wird.</p>
<h3>Bewerbungskosten</h3>
<p>Ausgaben im Zusammenhang mit der <strong>Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle</strong> wie Porto, Kopien, Bewerbungsfotos und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier gibt es keine festen Pauschalen – die tatsächlichen <strong>Kosten müssen nachgewiesen werden</strong>.</p>
<h3>Umzugskosten aus beruflichen Gründen</h3>
<p>Wenn Sie aus <strong>beruflichen Gründen umziehen</strong> müssen, können Sie die dabei entstehenden Kosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Transportkosten, Maklergebühren und doppelte Mietzahlungen.</p>
<p>Pauschalen für sonstige Umzugskosten betragen 886 Euro für Ledige und 1.476 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, zuzüglich 590 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Ebenfalls abgesetzt werden können Fahrtkosten, wenn Sie am voraussichtlich neuen Wohnort eine <strong>Wohnung besichtigen</strong> müssen.</p>
<h3>Doppelte Haushaltsführung</h3>
<p>Führen Sie aus beruflichen Gründen zwei Haushalte, können Sie die Kosten für die <strong>doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten</strong> geltend machen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dazu zählen Miete, Fahrtkosten zwischen den beiden Haushalten und Verpflegungsmehraufwand.</p>
<p>Für die ersten drei Monate können Sie eine Verpflegungspauschale ansetzen. Diese beträgt 14 Euro pro Tag bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden.</p>
<h3>Kontoführungsgebühren</h3>
<p><strong>Kontoführungsgebühren</strong>, die für ein beruflich genutztes Konto anfallen, können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Eine <strong>Pauschale von 16 Euro</strong> pro Jahr wird in der Regel vom Finanzamt ohne Nachweis anerkannt (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG).</p>
<h3>Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträge</h3>
<p><strong>Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden</strong> sind uneingeschränkt als Werbungskosten absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Diese Ausgaben dienen der beruflichen Interessenvertretung und sind daher voll abzugsfähig. Sie müssen allerdings nachgewiesen werden.</p>
<h3>Telefon- und Internetkosten (beruflicher Anteil)</h3>
<p><strong>Telefon- und Internetkosten</strong> können anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern ein beruflicher Nutzen nachgewiesen werden kann (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Pauschal können 20 Prozent der Gesamtkosten, höchstens jedoch <strong>20 Euro pro Monat</strong>, ohne detaillierten Nachweis abgesetzt werden.</p>
<h3>Gut zu wissen – Einnahmen und Ausgaben verschiedener Einkommensarten können verrechnet werden</h3>
<p>Wenn Sie neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit noch eine Selbstständigkeit wie beispielsweise einen <a href="https://blooom.de/onlineshop-gartenartikel/" target="_blank" rel="noopener">eigenen kleinen Online-Shop</a> betreiben, können Sie <strong>Verluste aus dieser Selbstständigkeit</strong> mit den Einnahmen aus Ihrer Erwerbstätigkeit verrechnen.</p>
<p>Das geht allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Nach einigen Jahren reiner Verlustmeldung wird Ihr Finanzamt Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit wahrscheinlich als <strong>„Liebhaberei“</strong> einstufen und die Kosten nicht mehr anerkennen.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p><strong>Werbungskosten sind ein wichtiger Bestandteil der Lohnsteuererklärung</strong>, da sie die Steuerlast erheblich mindern können. Es lohnt sich, alle relevanten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und geltend zu machen. So können Sie von den verschiedenen <strong>Pauschalen und Abzugsmöglichkeiten</strong> profitieren und Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und mit etwas Glück am Ende einen Teil der gezahlten Steuern aus dem Vorjahr vom Fiskus erstattet bekommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><u>Anmerkung der Redaktion:</u></em><em> Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blooom.de/lohnsteuererklaerung-werbungskosten/">Lohnsteuererklärung – Was gehört zu den Werbungskosten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blooom.de">blooom</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://blooom.de/lohnsteuererklaerung-werbungskosten/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
